Einverständniserklärung für den Newsletterversand

Ein Beispiel für eine Einverständniserklärung für den Newsletterempfang:

"Wenn Sie das Formular absenden, erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre persönlichen Daten (listen Sie die Daten genau auf: Name, E-Mail-Adresse, …) zum Zweck der Zusendung eines E-Mail-Newsletters mit Informationen über die Angebote von (Firmenname und Kontakt) und weitere Themen aus (Ihre Themengebiete) verwendet werden. Ihre Daten werden ausschließlich zur Versendung des Newsletters verwendet und nur an unseren E-mail-Marketing-Dienstleister weitergegeben. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit schriftlich widerrufen, indem Sie ein E-Mail an (Ihre Firmen-E-Mail-Adresse) schreiben. In jedem E-Mail-Newsletter findet sich ein Link, mit dem Sie sich ebenfalls abmelden können."

Diesen Absatz platzieren Sie auf Ihrer Website direkt nach dem Anmeldeformular. Er muss angeklickt und dadurch bestätigt werden, damit die Anmeldung abgeschlossen werden kann.

Etwa so:

[ ] Ich akzeptiere die oben angeführten Datenschutzbestimmungen.

Alternativ können Sie auch einen Satz einfügen:

[ ] Ich akzeptiere die hier angeführten Datenschutzbestimmungen zum Newsletterempfang.

 

Einfacher formulliert könnte die Einwilligung folgendermaßen aussehen:

"Einverständniserklärung

Durch Anklicken des Buttons "Abschicken" erklären Sie sich damit einverstanden, dass die [Firmenname, Adresse] regelmäßig Informationen zu [Thema] per E-Mail zuschickt. Sie können sich jederzeit von diesem Newsletter abmelden.
Sie stimmen zu, dass Ihre personenbezogenen Daten - wie in der Datenschutzerklärung beschrieben - zur Zusendung und Analyse der E-Mailing-Newsletter verarbeitet werden. Diese Zustimmung können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
Wir [Firmenname, Adresse] setzen die von Ihnen zur Verfügung gestellten Daten ausschließlich für den Versand des Newslettersein und geben sie nur an unseren E-Mail-Marketing-Dienstleister weiter."

Button: "Abschicken". Dieser Button darf nicht angeklickt sein.

 

-> Einen weiteren Vorschlag für eine Zustimmungserklärung finden Sie auf at wko.at)

 

Die gesetzlichen Rahmenbedingungen – wem Sie einen Newsletter senden dürfen

In Österreich unterliegt Direktwerbung einer strengen Gesetzgebung. Vergehen gegen das Telekommunikationsgesetz können mit Geldstrafen von bis zu 37.000 Euro geahndet werden.

Für E-Mail-Kommunikation ist auch die DSGVO relevant, da es sich um die Verarbeitung personenbezogener Daten handelt. Dafür ist grundsätzlich eine Einwilligung des/der Empfänger*in nötig, die von dieser Person auch jederzeit wieder zurückgezogen werden kann. Details zur DSGVO-konformen Datenverarbeitung finden Sie auf wko.at

Wann dürfen Sie E-Mails an welche Empfänger*innen senden?

  • Sie haben eine Einwilligung des Empfängers/der Empfängerin (meine Empfehlung: schriftlich und mit Datum versehen).

  • Wenn Sie keine Einwilligung haben, dann dürfen Sie Werbe-E-Mails nur dann versenden, wenn
    a) Sie die E-Mail-Adresse im Rahmen eines Verkaufes/einer Dienstleistung erhalten haben UND
    b) der/die Kund*in bei der Erhebung der Adresse die Möglichkeit hatte, den Empfang des Newsletters kostenfrei abzulehnen UND
    c) der/die Kund*in bei jeder Zusendung die Möglichkeit hat, den Newsletter abzubestellen UND
    d) die Zusendung erfolgt zur Direktwerbung für eigene, ähnliche Produkte UND
    e) der/die Kund*in ist nicht in die sog. „ECG-Liste“ eingetragen
  • Sie dürfen E-Mails ohne Einwilligung versenden, wenn sie nicht der Direktwerbung dienen, sondern der üblichen Korrespondenz z.B. innerhalb der Auftragsabwicklung.

Wichtig

  • Die Einwilligung muss über „Double-Opt-in“ erfolgen.
  • Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.
  • Die Einwilligung muss klar und einfach formuliert sein und erklären, zu welchem konkreten Zweck die Informationen verwendet werden.
  • Es besteht ein Kopplungsverbot: Die Einwilligung zum Erhalt von Newsletter darf nicht an einen Vertragsabschluss oder ein Gewinnspiel gebunden sein. Der/die Empfänger*in muss der Verarbeitung persönlicher Daten für den Erhalt des Newsletters separat zustimmen.

Dürfen bereits vorhandene Adressen angeschrieben werden?

Bestehende Zustimmungen bleiben gültig. Die Zustimmung sollte so weit als möglich protokolliert sein. Professionelle E-Mail-Marketing-Systeme speichern diese Daten automatisch ab.

Details zur Datenverarbeitung laut DSGVO finden Sie auf wko.at

ACHTUNG: ich kann und darf hier nur Empfehlungen geben. Um sicher zu gehen, müssen Sie eine individuelle Rechtsberatung in Anspruch nehmen, die nur ein zugelassener Rechtsanwalt durchführen darf.

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Rufen Sie an und wir vereinbaren ein kostenloses Erstgespräch über Ihre Wünsche und Vorstellungen zu E-Mail-Marketing.

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Wir freuen uns natürlich auch über ein E-Mail an:

office@glanzimnetz.at